Einspeisetarife für Strom aus PV-Anlagen ab 1. Januar 2025

Energie Belp führt für die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen ab 1. Januar 2025 ein neues Vergütungssystem ein. Ab 2025 richtet sich die Vergütung nach dem Referenzmarktpreis, der am Ende eines Quartals durch das Bundesamt für Energie auf deren Internetseite veröffentlich wird. Der Preis für den Herkunftsnachweis steigt von 1 auf 3 Rp./kWh.

Per 1. Januar 2025 führt Energie Belp eine Einspeisevergütung ein, die den Marktpreisen Rechnung trägt. Dieses Modell beruht auf drei Schlüsselelementen:

  • Der durch das Bundesamt für Energie (BfE) veröffentlichte vierteljährliche Referenz-Marktpreis spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider.
  • Um die durch die Anlageneigentümerinnen und -eigentümer getätigten Investitionen zu schützen, wird ein Mindestpreis garantiert. Diese Preisuntergrenze soll die Abschreibung der Anlage auch bei niedrigen Marktpreisen ermöglichen. Dieser Mindestpreis wird durch den Bundesrat im ersten Quartal 2025 festgelegt.
  • Die Vergütung des Herkunftsnachweises steigt ab 2025 von 1 auf 3 Rp./kWh.

Die Vergütung für Einspeisung von PV-Strom wird künftig somit jeweils am Ende eines Quartals festgelegt. Dieses Modell ersetzt die bislang geltende Festpreisvergütung und ermöglicht Betreiber von PV-Anlagen an der Marktentwicklung der Strompreise teilzuhaben.
 
Attraktive Vermarktung von PV-Strom im Rahmen einer Eigenverbrauchsgemeinschaft
Eine wichtige Neuerung im neuen Schweizer Stromversorgungsgesetz ist der sogenannte virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ab 2025 können Produzenten und Verbraucher, die über verschiedene Hausanschlüsse miteinander verbunden sind, PV-Strom über das lokale Netz teilen. Ein solcher Zusammenschluss, beschränkt auf denselben Netzanschlusspunkt, ermöglicht die Nutzung von PV-Strom ohne Netznutzungsgebühren. Das senkt Kosten und steigert die Attraktivität von Photovoltaikanlagen.

Die Energie Belp entwickelt derzeit ein Produkt, mit dem die Betreiber von PV-Anlagen ihren Strom unkompliziert an Nachbarn oder Mieter verkaufen können. Dieses Modell ermöglicht die Förderung des Eigenverbrauchs und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Die Rücklieferung von überschüssigem Strom ins Netz der Energie Belp reduziert sich dadurch oder fällt sogar ganz weg. Mit der neuen Dienstleistung wird Energie Belp die komplette Abrechnung zwischen Stromproduzenten und -verbrauchern übernehmen.

Ab 2026 folgt eine weitere Möglichkeit für eine lokale Vermarktung von PV-Strom: Mit der Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wird es möglich sein, Strom über das gesamte Stromnetz der Energie Belp zu handeln. Produzenten können ihren überschüssigen Solarstrom an Haushalte und Gewerbebetriebe verkaufen, unabhängig von Standortgrenzen. Dafür erarbeitet Energie Belp derzeit ebenfalls eine einfache Abrechnungsplattform, um solche Zusammenschlüsse attraktiv zu machen.