Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen

Die Energie Belp vergütet für Strom aus Photovoltaikanlagen eine attraktive Einspeisevergütung.

Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen

Energie Belp führt für die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen (ohne KEV-Förderung) ab 1. Januar 2025 ein neues Vergütungssystem ein. Ab 2025 richtet sich die Vergütung nach dem Referenzmarktpreis, der am Ende eines Quartals durch das Bundesamt für Energie auf deren Internetseite veröffentlich wird. Der Preis für den Herkunftsnachweis steigt von 1 auf 3 Rp./kWh.

Per 1. Januar 2025 führt Energie Belp eine Einspeisevergütung ein, die den Marktpreisen Rechnung trägt. Dieses Modell beruht auf drei Schlüsselelementen:

  • Der durch das Bundesamt für Energie (BfE) veröffentlichte vierteljährliche Referenz-Marktpreis spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider.
  • Um die durch die Anlageneigentümerinnen und -eigentümer getätigten Investitionen zu schützen, wird ein Mindestpreis garantiert. Diese Preisuntergrenze soll die Abschreibung der Anlage auch bei niedrigen Marktpreisen ermöglichen. Dieser Mindestpreis wird durch den Bundesrat im ersten Quartal 2025 festgelegt.
  • Die Vergütung des Herkunftsnachweises steigt ab 2025 von 1 auf 3 Rp./kWh.

Die Vergütung für Einspeisung von PV-Strom wird künftig somit jeweils am Ende eines Quartals festgelegt. Dieses Modell ersetzt die bislang geltende Festpreisvergütung und ermöglicht Betreiber von PV-Anlagen an der Marktentwicklung der Strompreise teilzuhaben.

 

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