Täglich unter Strom.
Die Energie Belp sorgt gemäss Leistungsauftrag der Gemeinde für eine umfassende Versorgung mit elektrischer Energie auf einem hohen Qualitätsniveau. Für unsere Kunden bieten wir massgeschneiderte Stromprodukte, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Strompreise
Weiter sinkende Strompreise für 2025 in Belp
Die Preise an den Strommärkten haben sich auch 2024 weiter erholt. Das ermöglichte der Energie Belp, den Strom für das nächste Jahr günstiger zu beschaffen und die Energiepreise für 2025 um 16 Prozent zu senken. Ebenfalls reduzieren sich die Abgaben an Swissgrid, die Betreiberin des schweizerischen Übertragungsnetzes. Ein Teil dieser Reduktionen wird durch höhere Netzkosten allerdings wieder kompensiert. Trotzdem kann Energie Belp die Strompreise für Haushalte und Unternehmen in der Grundversorgung für das Jahr 2025 um 1.15 bis 1.48 Rappen pro Kilowattstunde senken.
Steigende Netzkosten
Die Energie Belp investiert jährlich zwischen 1 und 1,4 Millionen Franken in eine sichere und zukunftsorientierte Netzinfrastruktur. Diese Massnahmen dienen auch dazu, die Energiewende voranzutreiben. Als Folge der rasant steigenden Anzahl an Photovoltaikanlagen sinkt aufgrund des Eigenverbrauchs der Stromabsatz über das Netz der Energie Belp. Da ein grosser Teil der Netzkosten aber fix ist, müssen diese durch die geringere Strommenge finanziert werden. Der tiefere Stromabsatz führte dazu, dass die Netzkosten im vergangenen Jahr nicht mehr vollständig durch die Erträge gedeckt waren. Ein Teil dieser Unterdeckung soll mit den Tarifen 2025 abgebaut werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Ersatz der konventionellen Zähler durch Smart Meter wird ebenfalls über die Netzerträge finanziert.
All diese Ereignisse führen dazu, dass der Grund- und Arbeitspreis für die Netznutzung angepasst werden müssen.
Swissgrid senkt Abgaben
Die Betreiberin des schweizerischen Übertragungsnetzes, Swissgrid, senkt ab 1. Januar 2025 die Abgaben. Die Kosten für die allgemeinen Systemdienstleistungen reduzieren sich um 0.22 Rappen und die Abgaben für die Stromreserve um 1.05 Rappen pro kWh. Diese Stroreserve dient der Sicherstellung der Energieversorgung im Winter und wird im Auftrag des Bundes erhoben.
Sinkende Gesamtkosten
Dank der günstigeren Strombeschaffung kann die Energie Belp somit die Strompreise 2025 für Haushalte und Unternehmen in der Grundversorgung im Vergleich zum laufenden Jahr trotz der höheren Netzkosten um drei bis vier Prozent senken. Der Strom wird wie bis anhin aus erneuerbaren Quellen stammen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Strom aus Schweizer Wasserkraftwerken. Bereits rund 10 Prozent des Stroms erwartet die Energie Belp aus PV-Anlagen im Gemeindegebiet.
Einspeisetarife für Strom aus PV-Anlagen
Per 1. Januar 2025 führt Energie Belp eine Einspeisevergütung ein, die den Marktpreisen Rechnung trägt. Dieses Modell beruht auf drei Schlüsselelementen:
- Der durch das Bundesamt für Energie (BfE) veröffentlichte vierteljährliche Referenz-Marktpreis spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider.
- Um die durch die Anlageneigentümerinnen und -eigentümer getätigten Investitionen zu schützen, wird ein Mindestpreis garantiert. Diese Preisuntergrenze soll die Abschreibung der Anlage auch bei niedrigen Marktpreisen ermöglichen. Dieser Mindestpreis wird durch den Bundesrat im ersten Quartal 2025 festgelegt.
- Die Vergütung des Herkunftsnachweises steigt ab 2025 von 1 auf 3 Rp./kWh.
Die Vergütung für Einspeisung von PV-Strom wird künftig somit jeweils am Ende eines Quartals festgelegt. Dieses Modell ersetzt die bislang geltende Festpreisvergütung und ermöglicht Betreibern von PV-Anlagen an der Marktentwicklung der Strompreise teilzuhaben.
Attraktive Vermarktung von PV-Strom im Rahmen einer Eigenverbrauchsgemeinschaft
Eine wichtige Neuerung im neuen Schweizer Stromversorgungsgesetz ist der sogenannte virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ab 2025 können Produzenten und Verbraucher, die über verschiedene Hausanschlüsse miteinander verbunden sind, PV-Strom über das lokale Netz teilen. Ein solcher Zusammenschluss, beschränkt auf denselben Netzanschlusspunkt, ermöglicht die Nutzung von PV-Strom ohne Netznutzungsgebühren. Das senkt Kosten und steigert die Attraktivität von Photovoltaikanlagen.
Die Energie Belp entwickelt derzeit ein Produkt, mit dem die Betreiber von PV-Anlagen ihren Strom unkompliziert an Nachbarn oder Mieter verkaufen können. Dieses Modell ermöglicht die Förderung des Eigenverbrauchs und damit eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Die Rücklieferung von überschüssigem Strom ins Netz der Energie Belp reduziert sich dadurch oder fällt sogar ganz weg. Mit der neuen Dienstleistung wird Energie Belp die komplette Abrechnung zwischen Stromproduzenten und -verbrauchern übernehmen.
Ab 2026 folgt eine weitere Möglichkeit für eine lokale Vermarktung von PV-Strom: Mit der Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wird es möglich sein, Strom über das gesamte Stromnetz der Energie Belp zu handeln. Produzenten können ihren überschüssigen Solarstrom an Haushalte und Gewerbebetriebe verkaufen, unabhängig von Standortgrenzen. Dafür erarbeitet Energie Belp derzeit ebenfalls eine einfache Abrechnungsplattform, um solche Zusammenschlüsse attraktiv zu machen.
Zusätzliche Informationen zu den Tarifen
1) Einheitstarif auch in der Netznutzung
Beim Energietarif in der Grundversorgung gibt es für die Kunden der Energie Belp AG schon seit 2018 keinen Tarifunterschied mehr zwischen Tag und Nacht und seit 2019 ist die gelieferte Energie zu 100% aus erneuerbarer Produktion.
Beim Netztarif hatte jedoch noch ein Grossteil der Kunden bis Ende 2022 am Tag (Hochtarif) einen höheren Tarif als in der Nacht (Niedertarif). Diese Systematik wurde in der Branche in den 70er Jahren eingeführt, um die sogenannt vorhandene Bandenergie der Kernkraftwerke eben auch in der Nacht besser nutzen zu können. In den vergangenen Jahren hat die Energie Belp den Hoch- und Niedertarif immer mehr angeglichen.
Mit der Energiestrategie 2050 und den damit verbundenen deutlich zunehmenden dezentralen Produktionsanlagen wie PV-Anlagen, wird die verfügbare Energie zu anderen Zeiten anfallen als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Aus diesem Grund setzt die Energie Belp seit 2023 mit Netz-Einheitstarifen Anreize zu einer effizienten und gut verteilten Netznutzung und einer Verringerung von Lastspitzen zum Zeitpunkt des Wechsels vom Hoch- zum Niedertarif. Ausserdem macht die Energie Belp mit dem Einheitstarif einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu neuen Tarifmodellen.
Steuersignale für hausinterne Steuerungen (z. B. Boiler) werden weiterhin gesendet. Es kann jedoch sein, dass für bestimmte Anwendungen die Zeiten angepasst werden.
2) Neue Namensgebung Stromprodukte
Seit 2023 haben die Stromprodukte der Energie Belp neue Bezeichnungen:
- Zusammengelegter Tarif «easy light» & «easy» = Haushalt & Kleingewerbe
- Tarif «easy comfort» = Haushalt & Kleingewerbe sperr- oder steuerbar (nur für Bestandeskunden)
- Tarif «Temporär 1» = Bau und Anlässe NS
- Tarif «Professional classic NS1» = Gewerbe & Industrie NS
- Tarif «Professional classic MS2» = Gewerbe & Industrie MS/NS (Mittelspannung gemessen auf NS)
- Tarif «Professional classic MS1» = Gewerbe & Industrie MS/MS <= 5 GWh (Mittelspannung gemessen auf MS)
- Tarif «Professional classic MS1 XL» = Gewerbe & Industrie MS/MS > 5 GWh (Mittelspannung gemessen auf MS
3) Aufpreis für Regiomix
Die Energielieferung des RegioMix stammt aus mindestens 30% Photovoltaik aus der Region Belp und 70% Wasserproduktion aus der Schweiz. Im Tarifjahr 2024 wird der Aufpreis für diesen Liefermix von 1.5 Rp/kWh auf neu 0.6 Rp/kWh reduziert.
Ab 2025 wird der Tarif RegioMix nicht mehr angeboten. Der Strom aus den Photovoltaik aus der Region Belp wird ab 1. Januar 2025 im Rahmen der Grundversorgung an unsere Stromkunden geliefert.