
Strom aus Photovoltaikanlagen
Ihre PV-Anlage produziert mehr als Sie brauchen? Verkaufen Sie Ihren überschüssigen Strom in Belp oder speisen Sie ihn das Netz der Energie Belp ein.
Solarstrom lokal nutzen
Sie können Ihren selbst produzierten Solarstrom gemeinsam mit Nachbarn nutzen. Mit Hausstromplus übernimmt Energie Belp die gesamte Abrechnung sowie das Inkasso zwischen Stromproduzenten und Strombezügern.
Neu bietet die Energie Belp mit der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft Belp (LEG Belp) eine zusätzliche Lösung an. Sie ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in einem grösseren lokalen Umfeld. Auch bei LEG Belp übernimmt die Energie Belp die vollständige Abrechnung sowie die administrative Abwicklung.
Für beide Abrechnungsprodukte können die bestehenden Messsysteme der Energie Belp weiterhin genutzt werden, wodurch aufwändige Anpassungen an der Messinfrastruktur entfallen. Mit Hausstromplus und LEG Belp bleiben die Strombezüger in der zuverlässigen und sicheren Grundversorgung der Energie Belp und profitieren gleichzeitig von lokal produziertem und günstigem Strom.
LEG Belp
Sie können überschüssigen Solarstrom aber auch im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV), eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft verkaufen.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Lokale Eigenverbrauchsgemeinschaft (LEG)
Vergleich der Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Solarstrom

Rücklieferung
Wenn Sie Solarstrom in das Netz der Energie Belp einspeisen, erhalten Sie von der Energie Belp eine Vergütung gemäss Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE). Dieser wird vom BFE vierteljährlich veröffentlich und spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider.
Zusätzlich können Sie auch den Herkunftsnachweis an die Energie Belp verkaufen.
Netzdienliche Einspeisung
Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es einfach umsetzbare Lösungen, um das bestehende Stromnetz effizienter zu nutzen und Platz im Netz für neue PV-Anlagen zu schaffen. Zudem sollen unnötige Netzbaukosten reduziert oder vermieden werden.
Das neue Stromgesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, enthält geeignete Massnahmen für die Umsetzung - dazu gehört die netzdienliche Einspeiseregelung.
Die Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche erarbeitet und werden von allen relevanten Verbänden mitgetragen und gemeinsam unterstützt – insbesondere auch vom schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar).