Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Überschüssigen Strom über Gebäudegrenzen hinweg innerhalb eines Netzanschlusspunktes nutzen

vZEV - lokaler Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg nutzen

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen. So kann mehr Strom dort verbraucht werden, wo er erzeugt wird.

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen neu auch Anschlussleitungen sowie die Infrastruktur bei Netzanschlusspunkten für den Eigenverbrauch genutzt werden. Ausserdem müssen für die interne Abrechnung keine privaten Zähler installiert werden, sondern es können die Zähler der Energie Belp genutzt werden. Ist dies der Fall, spricht man von einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Dieser wird ebenfalls von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Solaranlage gegründet und ist für die einzelnen Parteien einer Liegenschaft freiwillig.

Genau wie der ZEV tritt auch der vZEV gegenüber Energie Belp als ein einziger Kunde auf und erhält somit jeweils eine Gesamtrechnung für den ganzen Verbrauch aller Parteien.

  • Die Stromverteilung erfolgt dabei rechnerisch: In 15-Minuten-Intervallen wird präzise ermittelt, welcher Anteil des verbrauchten Stroms aus PV-Anlagen innerhalb des vZEV stammt und was aus dem Netz der Energie Belp bezogen oder zurückgespeist wurde.
     
  • Ihre vZEV-Abrechnung: Für die Abrechnung stellt die Energie Belp alle viertelstündlichen Messdaten pro Zähler bereit – direkt an die Ansprechperson oder eine:n vZEV-Dienstleister:in. Auf dieser Basis sind der Eigenverbrauch und Strombezug aus dem Netz zu berechnen. Die Erstellung der Abrechnung und die genaue Aufteilung der Kosten hat durch den vZEV-Betreiber:in zu erfolgen.

Voraussetzungen: Was es für einen vZEV braucht

Bevor ein vZEV gebildet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Technische Voraussetzungen

  • Sowohl die Produktionsanlage als auch alle teilnehmenden Parteien müssen an demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Mit einer Mail an meldewesen(at)energie-belp.ch können Sie nachfragen, welche Liegenschaften vom gleichen Netzanschlusspunkt versorgt werden.
  • Je nach Anschlusssituation darf die Anschlussleitung auf Niederspannung bis zum Verknüpfungspunkt für einen vZEV benutzt werden. Dabei müssen die Produktionsanlage als auch alle teilnehmenden Parteien am selben Verknüpfungspunkt, also an derselben Sammelschiene einer Verteilkabine oder einer Trafostation angeschlossen sein. Innerhalb eines Muffennetzes müssen die Anschlussleitungen von derselben Muffe abgehen. Darüber hinaus darf das öffentliche Verteilnetz für das Teilen des lokal produzierten Solarstroms jedoch nicht genutzt werden.
  • Die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage  (oder anderer erneuerbaren Erzeugungsanlagen) entspricht mindestens 10% der Anschlussleistung aller Teilnehmenden (erhebliche Produktionsleistung, vgl. Art. 17 EnG ). Anlagen, die weniger als 500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, werden für die Bestimmung der Produktionsleistung nicht berücksichtigt.
  • Um einen vZEV anzumelden, muss die Produktionsanlage bereits in Betrieb sein. Bei Neubauten kann der vZEV nicht schon während des Baus beantragt werden, sondern es muss bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage gewartet werden.  
  • Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind erforderlich. Bei einem genehmigten vZEV-Antrag installiert die Energie Belp alle nötigen Smart Meter innerhalb von drei Monaten.

2. Organisatorische Voraussetzungen

  • Eine Ansprechperson, die den vZEV gegenüber der Energie Belp verbindlich vertritt, ist bestimmt. Diese Ansprechperson wird von der Energie Belp bei Informationen betreffend Netzanschluss, Versorgungsunterbrüchen etc. kontaktiert.
  • Der Prozess der Abrechnung ist geregelt und wenn nötig und gewünscht wird ein:e vZEV-Dienstleister:in für die Abrechnung sowie weitere administrative oder rechtliche Aufgaben beigezogen.
  • Ein vZEV muss bei der Energie Belp aus rechtlichen Gründen mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden.

3. Rechtliche Voraussetzungen

  • Alle beteiligten Parteien haben ihre Einwilligung zur Teilnahme am vZEV schriftlich bestätigt.

In 5 Schritten zum vZEV

1. Voraussetzungen prüfen
Damit ein vZEV angemeldet werden kann, müssen die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Prüfen Sie, ob die netztopologischen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit einer Mail an meldewesen(at)energie-belp.ch können Sie nachfragen, welche Liegenschaften vom gleichen Netzanschlusspunkt versorgt werden.

2. Erstellung vZEV-interne Verträge und Anmeldung vZEV
Die vZEV-Ansprechperson muss sicherstellen, dass alle vZEV-internen Verträge korrekt erstellt sind und meldet der Energie Belp per E-Mail an meldewesen(at)energie-belp.ch welche Produzenten und Verbraucher (Name, Adresse der Liegenschaft, Zählernummer) am vZEV teilnehmen möchten.

3. Prüfung & Bewilligung 
Die Energie Belp prüft, ob der vZEV-Antrag vollständig ist und alle Voraussetzungen erfüllt werden. Nach erfolgter Prüfung wird der vZEV bestätigt oder abgelehnt. 

4. vZEV aktivieren
Mit der Bestätigung zum vZEV wird die vZEV-Ansprechperson von der Energie Belp darüber informiert, ob noch Smart-Meter-Installationen bei den Teilnehmenden des vZEV notwendig sind. Wenn dem so ist, wird die Energie Belp diese innerhalb von drei Monaten installieren. 

5. Neue Rechnungsstellung
Künftig erhält nur noch die vZEV-Ansprechperson eine Rechnung von der Energie Belp. Darauf aufgeführt sind der gesamte Verbrauch aller Teilnehmer und die Vergütung der Rücklieferung des vZEV.

Die interne Abrechnung eines vZEV erfolgt durch die vZEV-Ansprechperson oer einen Beauftraten Dienstleister. Die Energie Belp stellt die für die Abrechnung notwendigen Zählerdaten zur Verfügung (Datenaustausch nach SDAT-CH).

Beteiligte Akteure

Die verantwortlichen Personen und Parteien übernehmen folgende Aufgaben:

Energie Belp als Verteilnetzbetreiberin (VNB)

  • Informiert über die Netztopologie.
  • Prüft die Anmeldung zum vZEV und ob alle nötigen Kriterien erfüllt sind.
  • Installiert die Smart Meter (insofern noch nicht vorhanden).
  • Misst die vZEV-internen Stromflüsse und stellt die Daten zur Abrechnung zur Verfügung.
  • Rechnet den über das öffentliche Netz bezogenen Strom ab.
  • Rechnet den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom mit 1 Abrechnung an die vZEV-Ansprechperson ab (Solarstrom Rücklieferung).

vZEV-Ansprechperson
Kann optional von einem bzw. einer vZEV-Dienstleister:in bei administrativen und rechtlichen Aufgaben unterstützt werden.

  • Vertritt den vZEV verbindlich gegenüber der Energie Belp.
  • Regelt die Einwilligung und die Konditionen innerhalb des vZEV vertraglich mit allen Teilnehmenden. Die gesetzlichen Vorgaben müssen berücksichtigt werden.
  • Teilt der Energie Belp Mutationen im vZEV drei Monate im Voraus mit.
  • Bezahlt den Stromproduzent:innen die Gutschrift aus dem lokalen Verkauf sowie die Rückliefervergütung aus.
  • Verrechnet den teilnehmenden Endverbraucher:innen den bezogenen Strom und übernimmt das Inkasso.

Teilnehmende (Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen)

  • Bestimmen eine Ansprechperson für den vZEV.
  • Stimmen der Teilnahme am vZEV zu. Damit willigen sie auch in die Weitergabe ihrer Messdaten durch die Energie Belp an die vZEV-Ansprechperson ein.
  • Endverbraucher:innen bezahlen den lokal produzierten und verbrauchten Strom.
  • Stromproduzent:innen erhalten die Gutschrift über den lokal verkauften Solarstrom.
  • Stromproduzent:innen erhalten die Rückliefervergütung der Enerie Belp für den ins öffentliche Netz eingespeisten überschüssigen Solarstrom.

Kosten und Abrechnung

Umsetzung eines vZEV

  • Gegenüber der Verteilnetzbetreiberin: Grundsätzlich fallen bei der Gründung eines vZEV keine Initialkosten seitens Energie Belp an. Wo noch keine Smart Meter installiert sind, werden diese auf Kosten der Energie Belp installiert.
     
  • Innerhalb des vZEV: Innerhalb des vZEV können je nach Vereinbarung vZEV-interne Kosten anfallen. Dazu gehören insbesondere der zeitliche Aufwand für die Gründung und administrative Kosten, wie die Abrechnung zwischen den vZEV-Teilnehmenden (Endverbraucher:innen, Stromproduzent:innen, Speicherbetreiber:in), die üblicherweise anhand der Daten der Energie Belp erfolgt.

Kostenaufteilung innerhalb des vZEV
Wie die internen Kosten (Abrechnung Eigenverbrauch und Leistungen der Dienstleister:innen) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Energiegesetz und Energieverordnung ) aufgeteilt werden, ist vom vZEV selbst zu regeln. Die individuelle Abrechnung der Teilnehmenden basiert auf den Messdaten, welche die Energie Belp der vZEV-Ansprechperson zur Verfügung stellt.

Die Energie Belp ist verpflichtet, die Lastgangdaten (15-Minuten-Werte) der vZEV-internen Messpunkte der Ansprechperson unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Messdaten für die interne Abrechnung liefert die Energie Belp auf Abruf sowie mittels Auswahl des benötigten Zeitfensters an die vZEV-Ansprechperson.

Stromtarife

Gegenüber der Verteilnetzbetreiberin
Der vZEV tritt als gemeinsamer Kunde der Energie Belp auf und wählt einen Energietarif, der für alle gilt. Die Energie Belp rechnet den zusätzlich über das öffentliche Verteilnetz bezogenen Strom sowie die Rückliefervergütung über den virtuellen Messpunkt und die vZEV-Ansprechperson ab. Ab 2026 fällt aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben für jeden Energie Belp Zähler (Smart Meter) und jeden virtuellen Messpunkt zusätzlich ein monatlicher Messtarif an.

Innerhalb des vZEV
Innerhalb des vZEV wird Eigenverbrauch betrieben. Entsprechend sind für die am Ort der Produktion selbst verbrauchte Solarenergie oder die am Ort an andere vZEV-Teilnehmende weitergegebene Energie keine Netznutzungstarife, kein Netzzuschlag (KEV), keine SDL, keine Abgabe für Stromreserve und, sofern kantonale oder kommunale Regeln nicht dagegensprechen, auch keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen zu bezahlen. Die Tarife die innerhalb eines vZEV gelten, können innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei zwischen den Teilnehmenden des vZEV vereinbart werden. 

Für Strom, der aus dem Netz der Energie Belp bezogen wird fallen die ordentlichen Kosten (Energie, Netznutzung, Abgaben) gemäss jeweils gültigem Tarifblatt an.

Für wen ist das ZEV-Modell geeignet

Ein vZEV ist für Sie geeignet, wenn: 

  • Sie eine Photovoltaikanlage besitzen und zudem Gebäude- oder Stockwerkeigentümer:in eines Mehrfamilienhauses sind.
  • Sie als Stromproduzent:in den produzierten Solarstrom vor Ort nutzen und damit Ihren Eigenverbrauch erhöhen möchten, statt ihn direkt ins öffentliche Verteilnetz einzuspeisen.
  • Sie als Endverbraucher:in den Solarstrom Ihrer Nachbar:innen kaufen möchten.
  • Ihre Nachbar:innen an demselben Verknüpfungspunkt wie Sie angeschlossen sind.

Anpassung oder Auflösung eines ZEV

Hat sich die Ansprechperson oder die Rechnungsadresse des vZEV geändert? Haben sich die Eigentumsverhältnisse des vZEV geändert? Oder möchten Sie einen bestehenden vZEV auflösen? Die vZEV-Ansprechperson hat der Energie Belp solche Mutationen umgehend mitzuteilen. 

Achtung: Melden Sie uns die Auflösung bzw. Kündigung eines vZEV mindestens drei Monate im Voraus.