100 Jahre Giessenbad
- 57 - Art. 9. Dieser Vertrag unterliegt der Genehmigung der Forstdirektion des Kantons Bern. Belp und Kehrsatz, 31. März 1920 Der Verpächter, Forstamt VII: sig. Nigst Der Pächter namens des gemeinnützigen Vereins Belp Der Präsident: sig. Forrer Joh. Genehmigt. Bern, den 15. April 192o. Der Forstdirektor: sig. Dr. C. Moser Hinweise zur Skizze des Kreisforstamtes VII als Bestandteil des Pachtvertrages vom 31. März 1920. - Zu dieser Zeit wurde, bis etwa in die späteren vierziger Jahre, stets zwischen Frauenbad (1) und Männerbad (2) unterschieden. - Ob die Plätze zum Sonnenbaden (3) jemals wirklich durch eine Ladenwand (4) abgetrennt wurden, war nicht zu erfahren. - Die dreistelligen Zahlen betreffen die noch heute gültigen Parzellen-Nummern. - Die übrigen selber in Rot eingesetzten Zahlen (1 – 4) dienen hier lediglich der Verdeutlichung der Situation. Kopie. 1268.4 15. Oktober 1928 Herrn Fritz Kundert, Sekundarlehrer, zu Handen des Gemeinnützigen Vereins Belp, B e l p Mit Schreiben vom 25. September 28 ersuchen Sie uns, dem Gemeinnützigen Vereine von Belp den Pachtzins für das Areal des Giessenbades zu erlassen. Hiermit wird dem Gesuche entsprochen und dem Vereine in Anbetracht seiner gemeinnützigen Tätigkeit der Pachtzins bis Ende der Pachtdauer erlassen. Die Bedingungen des Pachtvertrages sind jedoch weiterhin einzuhalten und ferner dürfen für die Benützung der Anstalt keine Gebühren erhoben werden. Der Forstdirektor
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