100 Jahre Giessenbad

- 48 - Das ursprüngliche Giessenbad, bzw. der nun als Familienbad bezeichnete Teil der heutigen Anlage (Bild), wurde gemäss 1920 abgeschlossenem Pachtvertrag über die Winterzeit her- gerichtet und im Jahr 1921 eröffnet. - Damit ist hier im Herbst 2020 bereits die hundertste Saison abgelaufen. – Der Bau der auf dem Bild sichtbaren Stützmauer geht auf das Jahr 1934 zurück. Sie wurde im Verlauf der Zeit verschiedentlich erneuert und schon früh bis zum Steg (früher «Brüggli» genannt) hinuntergezogen. – Da, wo die Personen auf der Rasen- fläche stehen, befanden sich bis in die achtziger Jahre noch hölzerne Liegebretter. Anfang Jahr waren hier 11'653 Personen angemeldet. Zurück zum Geschehen im 2020: Wegen der Covid-19-Pandemie konnte das Bad nicht wie üblich auf den 1. Mai geöffnet werden. Dabei wäre man nach dem Rückbau der Wärmepumpen von 1980 und dem Einbau der neuen Wasser-Erwärmungsanlage gemäss Chef-Badmeister Bruno Krebs terminge- mäss parat gewesen. Einzelne Bäder in Bern und in der Region eröffneten den Badebetrieb schon auf den 11. Mai, hatten aber dabei die Einschrän- kungen einzuhalten, wie sie Anfang Mai von einer grossen Tageszeitung publiziert wurden (kein Sonnenbaden, beschränkte Personenzahl in den Anlagen). In einem Rundschreiben an die Bevölkerung vom 5. Mai gab Gemeindepräsident Benjamin Marti bekannt, die Eröffnung des Giessenbades werde auf den 8. Juni in Aussicht genommen. Dann erschien jedoch am 26. Mai auf der Gemeinde-Homepage (hier gerafft dargestellt) folgende doch recht erfreuliche Meldung: Teileröffnung Giessenbad für Schwimmer Unter Einhaltung der Schutzkonzepte und Hygie- nevorschriften sind Trainings ab Samstag, 30. Mai jeweils von 9 bis 19 Uhr wieder möglich. Das gilt im Breitensport oder im Leistungssport wie auch im Einzel- und Mannschaftssport. Massnahmen Schwimmerbecken: -Zugang nur für Schwimmer, maximal 15 -Ein- und Austritte werden gezählt und überwacht -Wasserzeit p/Person auf 60 Minuten beschränkt -Gruppenansammlungen von höchstens 5 Pers. -Wahrung der Abstandsregelung von mind. 2 m Garderoben und Sanitäranlagen: sind offen und können unter Einhaltung der Ab- standsregelung (Eigenverantw.) genutzt werden. Geschlossen bleiben: Nichtschwimmerbecken, Sprungturm, Familien- bad, Liegewiese, Spielplatz, Beach-Volleyball-Feld, Liegestühle, Badi-Bibliothek Eintrittspreise für 60 Minuten Schwimmen: CHF 3.50 / Saisonabonnemente gemäss Anschlag  Keine Reduktion Beachten Sie bitte die Informationen im Bad.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=