Geschäftsbericht 2023 - Energie Belp AG

22 Anhang Jahresrechnung 1. Grundsätze 1.1 Allgemein Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechtes (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen wird. 1.2 Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Liegt der Nettoveräusserungswert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird dieser Wert bilanziert. Im übrigen wird eine steuerlich zulässige Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die Anschaffungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts ermittelt, die Herstellungskosten aufgrund von Standardvollkosten. 1.3 Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und abzüglich Wertberichtigungen. Die Sachanlagen, mit Ausnahme von Land, werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt. 1.4 Beteiligungen Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert und regelmässig auf deren Werthaltigkeit überprüft. Bei Anzeichen einer Überbewertung wird der Buchwert wertberichtigt. 1.5 Immaterielle Werte Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden aktiviert, falls sie im Zeitpunkt der Bilanzierung die nötigen Bedingungen erfüllen. Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt. 1.6 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 1.7 Vollzeitstellen Die Vollzeitstellen betrugen in der Energie Belp wie im Vorjahr unter 50. gemäss Art. 959c OR

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